abschreiben

abschreiben

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ab|schrei|ben ['apʃrai̮bn̩], schrieb ab, abgeschrieben:
1. <tr.; hat
a) (etwas, was bereits schriftlich oder gedruckt vorliegt) noch einmal schreiben:
eine Stelle aus einem Buch abschreiben.
Syn.: abtippen (ugs.), kopieren.
b) (einen Text, einen Teil eines Textes) von jmd. anderem übernehmen und für eigene Zwecke verwenden, ohne auf die Urheberschaft hinzuweisen:
das hat er bestimmt irgendwo abgeschrieben; <auch itr.> die Schülerin hat von/bei ihrem Nachbarn abgeschrieben.
2. <itr.; hat schriftlich absagen:
hast du ihr schon abgeschrieben?
Syn.: absagen.
3. <tr.; hat (einen Betrag) streichen, abziehen:
5 000 Euro für die Abnutzung der Maschine abschreiben.
Syn.: absetzen.
4. <tr.; hat (ugs.) für verloren halten, (mit jmdm., etwas) nicht mehr rechnen:
sie hatten ihn, das Geld schon abgeschrieben.
Syn.: aufgeben, entsagen (geh.), fahren lassen, preisgeben, sich aus dem Kopf schlagen, verloren geben.

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ạb||schrei|ben 〈V. 226; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \abschreiben
1. nochmals unter Benutzung einer Vorlage schreiben (Schriftstück)
2. etwas von einem andern \abschreiben das, was ein anderer geschrieben hat, im eigenen Werk verwenden, Diebstahl an geistigem Eigentum begehen
3. einen Auftrag \abschreiben für ungültig erklären, aufgeben, streichen
4. Ausgaben \abschreiben wegen Abnutzung aus der (steuerlichen) Bilanz ausbuchen, nicht versteuern
5. Geldbeträge vom Bankkonto \abschreiben abziehen
6. 〈umg.〉 etwas, jmdn. \abschreiben nicht mehr mit etwas, jmdm. rechnen, etwas, jmdn. als verloren aufgeben
II 〈V. intr.〉 jmdm. \abschreiben jmdm. schriftlich absagen

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ạb|schrei|ben <st. V.; hat:
1.
a) (von etw., was schriftlich od. gedruckt vorliegt) eine Abschrift machen:
[sich] eine Stelle aus einem Buch a.;
b) etw. [was im Konzept vorliegt] ins Reine schreiben; noch einmal schreiben:
das Ganze noch einmal sauber a.;
c) (bes. in der Schule) [unerlaubt] von jmds. Vorlage schreibend übernehmen:
von einem Mitschüler a.;
diese Stelle hat er wörtlich aus dem Buch eines Kollegen abgeschrieben.
2. (Wirtsch.)
a) (einen Gegenstand des bewertbaren Anlagevermögens) wegen Abnutzung im bilanzmäßigen Wert herabsetzen:
Maschinen a.;
b) (einen Betrag) streichen, abziehen:
ich habe den Betrag [von ihrer Rechnung] abgeschrieben.
3. brieflich absagen:
ich muss dir leider a.
4.
a) durch Schreiben abnutzen:
einen Bleistift a.;
b) <a. + sich> durch Schreiben abgenutzt werden:
der Bleistift schreibt sich schnell ab.
5. (ugs.) aufgeben, verloren geben; mit jmdm., etw. nicht mehr rechnen:
den verlorenen Ring kannst du a.;
er ist so krank, dass ihn schon alle abgeschrieben haben.

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ạb|schrei|ben <st. V.; hat: 1. a) (von etw., was schriftlich od. gedruckt vorliegt) eine Abschrift machen: [sich] eine Stelle aus einem Buch a.; Er schrieb meine Personalien aus meinem Pass ab (Koeppen, Rußland 79); b) etw. [was im Konzept vorliegt] ins Reine schreiben; noch einmal schreiben: das Ganze noch einmal sauber a.; c) (bes. in der Schule) [unerlaubt] von jmds. Vorlage schreibend übernehmen: von einem Mitschüler a.; diese Stelle hat er wörtlich aus dem Buch eines Kollegen abgeschrieben; Es schreiben die Chronisten die falsche Einschätzung ... voneinander ab, ohne sie näher zu prüfen (Stern, Mann 148); <subst.:> Beide benahmen sich wie Schuljungen, die um Haaresbreite vom Lehrer beim Abschreiben erwischt worden wären (Bastian, Brut 63). 2. (Wirtsch.) a) (einen Gegenstand des bewertbaren Anlagevermögens) wegen Abnutzung im bilanzmäßigen Wert herabsetzen: Maschinen a.; b) (einen Betrag) streichen, abziehen: ich habe den Betrag [von ihrer Rechnung] abgeschrieben. 3. brieflich absagen: ich muss dir leider a. 4. [sich] durch Schreiben abnutzen: einen Bleistift a.; der Bleistift schreibt sich schnell ab. 5. (ugs.) aufgeben, verloren geben; mit jmdm., etwas nicht mehr rechnen: den verlorenen Ring kannst du a.; Das Projekt war damals im Weißen Haus wohl schon abgeschrieben (W. Brandt, Begegnungen 76); eine, die es verdient hat, abgeschrieben und vergessen zu werden (Strauß, Niemand 35); er ist so krank, dass ihn schon alle abgeschrieben haben.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Abschreiben — Abschreiben, verb. irreg. act. S. Schreiben. 1) Durch vieles Schreiben abnützen. Eine Feder abschreiben. Ich habe mir bald die Finger abgeschrieben. 2) Eine Schrift durch Schreiben auf etwas anders übertragen, copiren. Ein Buch, ein Stück aus… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • abschreiben — V. (Mittelstufe) eine Abschrift von etw. machen Beispiel: Der Schüler schreibt den Text von der Tafel ab. abschreiben V. (Mittelstufe) von einem Nachbar in der Schule abgucken Beispiele: Er hat bei der Klassenarbeit abgeschrieben. Sie hat die… …   Extremes Deutsch

  • Abschreiben — Abschreiben, 1) so v.w. copiren; daher Abschreibemaschine, so v.w. Copirmaschine; 2) gegenseitige Schuldposten in Rechnung stellen, od. überhaupt die geschehene Zahlung anmerken, s. Abrechnung; 3) (Bergb.), so v. w Abgewähren …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Abschreiben — von Schriftstücken gilt als mechanische Vervielfältigung, wenn bestimmt, den Druck zu vertreten (vgl. Urheberrecht und Nachdruck). S. auch Abschrift …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • abschreiben — ạb·schrei·ben (hat) [Vt/i] 1 (etwas) (von jemandem) abschreiben den Text eines anderen übernehmen, kopieren und ihn als eigenes Werk ausgeben: Er schrieb fast den ganzen Aufsatz vom Nachbarn ab; [Vt] 2 etwas (von / aus etwas) abschreiben eine… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • abschreiben — 1. a) ausschreiben, ausziehen, eine Abschrift machen, herausschreiben, herausziehen, kopieren; (bildungsspr.): exzerpieren. b) [ins Reine] schreiben; (ugs.): abtippen. c) absehen, täuschen; (ugs.): abfeilen; (ugs. abwertend): abkupfern; …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Abschreiben — Mit Abschreiben kann gemeint sein: der Wertverlust von Unternehmensvermögen: siehe Abschreibung das Kopieren fremder Lösungen (während einer Prüfung): siehe Spickzettel das Kopieren einer fremden Arbeit, um sie als eigene auszugeben: siehe… …   Deutsch Wikipedia

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